Die Regierung in MVP hat einen 5 Phasen Plan zur Wiederaufnahme des Tourismus beschlossen:
Für die Phase 1, den vorsichtigen Einstieg in einen sicheren Tourismus, wurde als Startpunkt der 1. Mai 2020 festgelegt. Ab dem 1. Mai dürfen Personen mit Zweitwohnsitz in MVP diesen besuchen.
Noch keinen Termin gibt es für die weiteren Startphasen. Ausgehend von den dann aktuellen Infektionszahlen soll am 5. Mai in einem weiteren Gespräch zwischen Landesregierung und Tourismusbranche darüber beraten werden, ob weitere Phasen gestartet werden können.
Phase 2: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourimus: Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an jeweils den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung tourismusaffiner Tagesangebote (z.B. Fahrradverleih, Bootsverleih, Strandkorbvermietung) mit strengen Auflagen.
Phase 3: Vorsichtiger Start in den Übernachtungs-Tourismus für Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns: Der Übernachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dauercampern ermöglicht.
Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern: Tourismus von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern unter strengen, an jeweils den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.
Phase 5: Tagestourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten: Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risikogebiete) und Tagestourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.Title Text. Zur Bearbeitung hier klicken.
Das bedeutet für unsere Gäste die gebucht haben, dass ab Phase 3 diejenigen anreisen dürfen die in MVP leben. Ab Phase 4 dürfen alle in Deutschland lebenden anreisen und ab Phase 5 auch die Gäste aus dem Ausland. Daher gilt weiter:
Sie als Gast der gebucht hat müssen keine Kündigung aussprechen, sollte es weiter das Reiseverbot bis hin zu Ihrem Urlaubstermin ensprechend Ihres Herkunftsortes (Phase 3-5) geben. Gilt zur Zeit Ihres Urlaubs ein Reiseverbot bzgl. der Corona-Krise, wird Ihr Vertrag als ungültig erklärt und Sie erhalten Ihre Mietzahlungen zu 100% zurück.
Wenn Sie trotzdem, aus welchen Gründen auch immer, kündigen möchten gelten unsere gültigen AGB.
CORONA NEWS
Tags: Corona, Reisebeschränkungen
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